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   OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19   

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https://dejure.org/2020,19209
OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19 (https://dejure.org/2020,19209)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2020 - 7 LA 31/19 (https://dejure.org/2020,19209)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 7 LA 31/19 (https://dejure.org/2020,19209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Allein subjektive Zweifel eines Beteiligten an einem vorliegenden Gutachten genügen nicht (Anschluss an Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2014 - 2 B 97.13 -, juris).

    Das ist etwa der Fall, wenn ein vorhandenes Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2014 - 2 B 97.13 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.12.1991 - 2 B 135.91 -, juris).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Vielmehr müssen zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung begründet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Das ist etwa der Fall, wenn ein vorhandenes Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2014 - 2 B 97.13 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.12.1991 - 2 B 135.91 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genügt, wenn "besondere Schwierigkeiten" nur allgemein oder unter Beifügung einer abstrakten Definition dieses Rechtsbegriffs behauptet werden und der Zulassungsantragsteller seiner Behauptung lediglich eine Kritik an der angefochtenen Entscheidung folgen lässt, die nicht einmal zwischen der Geltendmachung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten einerseits und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten andererseits unterscheidet, sondern insoweit undifferenziert und nach Art einer Berufungsbegründung vorgenommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 19.02.2019 - 7 LA 90/18 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genügt, wenn "besondere Schwierigkeiten" nur allgemein oder unter Beifügung einer abstrakten Definition dieses Rechtsbegriffs behauptet werden und der Zulassungsantragsteller seiner Behauptung lediglich eine Kritik an der angefochtenen Entscheidung folgen lässt, die nicht einmal zwischen der Geltendmachung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten einerseits und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten andererseits unterscheidet, sondern insoweit undifferenziert und nach Art einer Berufungsbegründung vorgenommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 19.02.2019 - 7 LA 90/18 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 21 ZB 16.1013

    Einholung von Gutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19
    Ein Aufklärungsmangel lässt sich in diesem Fall nur dann begründen, wenn sich eine weitere Beweiserhebung dem Gericht aufdrängen musste, etwa, weil die von der Behörde eingeholten Gutachten durch substantiiertes Vorbringen des Klägers "schlüssig in Frage gestellt" wurden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.05.2020 - 21 ZB 16.1013 -, juris m.w.N.).
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